Informationen
Um eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie einen Überweisungsschein von Ihrem Haus- bzw. Facharzt. Auf der Überweisung sollten die verordneten Behandlungen sowie die Anzahl der Behandlungen vermerkt sein.
In der Regel sind 10 Behandlungen im Quartal chefarztfrei. Jede Krankenversicherungsanstalt handhabt dies aber anders, bitte halten Sie Rücksprache mit dieser.
Sie bekommen am Ende der Therapie eine Honorarnote ausgestellt, die von Ihnen beglichen wird. Mit dieser Rechnung, der Zahlungsbestätigung und dem Überweisungsschein können Sie bei Ihrer Krankenversicherung um die Rückerstattung des Kassenanteils ansuchen. Darüber hinausgehende Kosten sind von Ihnen selbst zu begleichen. Tipp: Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, erkundigen Sie sich, ob und in welcher Höhe physiotherapeutische Leistungen übernommen werden.
Termine können Sie telefonisch oder per Email vereinbaren. Wichtig: können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, bitte ich Sie, diesen unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vorher abzusagen (am Wochenende bitte via Email oder auf die Mobilbox sprechen). Bei Nichterscheinen muss ich Ihnen den versäumten Termin in Rechnung stellen!
Mitzubringen sind der Überweisungsschein, wenn vorhanden Befunde und gemütliche Kleidung.